Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Stand: April 2020

 

Allen Aufträgen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber in Kenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung zu sein und nimmt sie als Vertragsinhalt zur Gänze an. 

 

Zum Abschluss von allfälligen Zusatzvereinbarungen gilt ausschließlich Schriftform als vereinbart. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen habe keine Wirksamkeit, von dem Erfordernis der Schriftform kann daher auch nicht durch mündliche Vereinbarung abgegangen werden.

 

Sämtliche technische und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

Die Vergabe des Auftrages – ganz oder teilweise – an Subunternehmer bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

 

1.    Vertragsabschluss
Jegliche Preis- und Lieferinformationen auf unserer Homepage stellen stets eine unverbindliche Auskunft dar, ein Vertrag kommt erst nach unserer schriftlichen Annahme zustande. Sie werden über unsere Annahme ausschließlich durch die Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung verständigt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit unsere schriftliche Bestätigung. Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen oder Leistungen werden von uns gesondert in Rechnung gestellt.

 

2.    Vertragssprache
Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

3.    Preisangaben
Unsere Preisangaben verstehen sich inklusive 20% MwSt und beinhalten nicht die Kosten für den Versand, die Zustellung, Montage oder Aufstellung. Bei einer Lieferung außerhalb Österreichs hat der Verbraucher alle Im- oder Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren oder Abgaben zu tragen.

 

4.    Lieferzeit
Die im Angebot oder Online-Shop angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und beginnen bei der Vorkasse-Zahlung erst mit vollständigem Zahlungseingang auf unserem Bankkonto.

 

5.    Unvorhersehbare Umstände
Unvorhergesehene und von unserem Willen unabhängige Umstände, wie etwa höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse und deren mittelbare Auswirkungen, behördliche Maßnahmen, Verzögerungen beim Transport oder Verzollung, Transportschäden, Energiemangel oder Energieabschaltung, Ausschusswerden eines großen oder wichtigen Arbeitsstückes sowie Arbeitskonflikte berechtigen uns, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten. Dies auch dann, wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten. Im Falle, dass wir durch die oben näher angeführten Ereignisse nicht liefern können, steht uns das Recht zu, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.

 

6.    Notwendige Erfüllungen des Vertrages
Sämtliche für die Erfüllung des Vertrages notwendigen, nicht in der Auftragsbestätigung und uns vorbehaltenen, bauseitigen Leistungen, wie Maurerarbeiten, Elektroinstallationsarbeiten, Trag- und Haltekonstruktionen, Verschalungen, elektrische Anschlüsse und Kabelverlegungen, Bereitstellung von abschließbaren Räumen für den Aufenthalt von Arbeitskräften und die Lagerung von Material und Werkzeug, sowie von Energie zur Durchführung der Montage und eines Probebetriebes, sind vom Auftraggeber (Besteller) auf eigene Kosten zu erbringen.

 

7.  Skontoabzug
Wir bieten keinen Skontoabzug an. Bei der Zahlung per Vorkasse gewähren wir ggf. einen höheren Rabatt, welcher bei den Shop-Produkten bereits abgezogen ist bzw. den Preisen unserer Angebote entspricht.

 

8.  Fälligkeit / Zahlungsfrist
Sofern im Angebot nicht schriftlich anders vermerkt ist der Kaufpreis binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Bei Produkten mit Selbstabholung oder inklusive Lieferung (im Angebot als Lieferbedingung angegeben) ist der Restbetrag unmittelbar in BAR ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

 

9.  Erforderliche Genehmigungen / Warnpflicht
Für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen, sind vom Auftraggeber zu erwirken, der uns diesbezüglich zu informieren und gegebenenfalls Schad- und klaglos zu halten hat. Wir sind nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor uns diese rechtswirksam erteilten Genehmigungen schriftlich nachgewiesen wurden. Wir sind bei Werkverträgen von jeglicher Warnpflicht, insbesondere gemäß § 1168 a ABGB oder ähnlichen Bestimmungen in fremden AGB oder anzuwendenden anderen Rechtsvorschriften, befreit.

 

10.  Unrichtige Angaben des Bestellers
Sollte die Ausführung der vertragsgemäßen Lieferung oder Leistung infolge unrichtiger Angaben des Bestellers, infolge seine ausdrücklichen Auftrages oder infolge nicht vorherzusehenden anderen Verhältnisse wesentlich von der ursprünglichen Vereinbarung abweichen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die in der Auftragsbestätigung genannten Preise abzuändern.

 

11.  Verzugskosten / Inkassokosten
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners steht es uns zu, unmittelbar ein Inkassobüro für die Eintreibung offener Forderungen zu beauftragen. Wir nehmen davon jedoch Abstand und versuchen, Sie per E-Mail oder telefonisch über den Zahlungsverzug zu informieren und übermitteln Ihnen eine Zahlungserinnerung. Sollte die Frist der Zahlungserinnerung ohne Bezahlung der offenen Forderung verstreichen, ersuchen wir ein Inkassobüro sich für die Eintreibung der offenen Forderung zu kümmern. Dies verursacht hohe Kosten, welche von Ihnen zu tragen sind. Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen sind geregelt unter: StF: BGBl. Nr. 141/1996, BGBl. II Nr. 490/2001, BGBl. II Nr. 103/2005 (VFB)

 

12.  Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht
Der in Österreich gebräuchliche Begriff „Rücktrittsrecht“ entspricht dem in Deutschland gebräuchlichem Begriff „Widerrufsrecht“. Wir verwenden daher das gleichbedeutende Begriffspaar „Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht)“. In der Widerrufsbelehrung wird ausschließlich der Begriff „Widerrufsrecht“ verwendet. Dies ist gleichbedeutend mit dem österreichischen Begriff „Rücktrittsrecht“. Die Widerrufsbelehrung finden Sie unter:
 https://www.twohands.at/widerrufsbelehrung

  

13.  Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung beweglicher Sachen 2 Jahre ab Übernahme der Ware.

 

14.  Kundendienst / Gewährleistung
Reklamationen auf Grund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Beschwerden können bei folgender Adresse geltend gemacht werden:
TwoHands Eisinger e.U.
Wildstraße 10
2100 Korneuburg
ÖSTERREICH

Geschäftsinhaber: Thomas Eisinger

 

15.  Garantie
Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewähren wir keine eigenen Garantien. Die näheren Bedingungen allfälliger Herstellergarantien finden Sie gegebenenfalls bei den jeweiligen Waren und Sie erhalten diese natürlich auch auf Anfrage.

 

16.  Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind in allen gesetzlich zulässigen Fällen ausgeschlossen.

 

17.  Annahmeverzug
Bei Bestellungen mit „Selbstabholung“ bzw. der Bezahlmethode „Bei Abholung“ befindet sich der Besteller ab dem zweitfolgenden Werktag nach Versand einer Verfügbarkeitsmitteilung (E-Mail / SMS / Anruf, dass die Ware ab sofort abholbereit ist) im Annahmeverzug. Wir sind berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 5,- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen. Gleichzeitig bleiben wir berechtigt, auf die Vertragserfüllung zu bestehen.

 

18.  Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus allen gegenseitigen Rechtsgeschäften mit dem Auftraggeber / Besteller bleibt die Ware unser Eigentum. Der Auftraggeber hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber gehalten, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen. Werden von uns gelieferte Gegenstände in eine solche Verbindung mit Grund und Boden gebracht, dass zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes gegenüber dritten Personen gemäß § 297 a  des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches die Anmerkung im Grundbuch erforderlich ist, so ist der Besteller auf seine Kosten verpflichtet, unverzüglich diese Anmerkung durchzuführen, wobei er die hierfür einverleibungsfähigen Urkunden auf seine Kosten auszustellen hat. Bis zum Nachweis der Erledigung können wir die betreffenden Liefergegenstände zurückhalten.

 

19.  Erfüllungsort
In allen gesetzlich zulässigen Fällen ist A-2100 Korneuburg der Erfüllungsort.

 

20.  Gerichtsstand
Für sämtliche sich aus dem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist in allen gesetzlich zulässigen Fällen A-2100 Korneuburg der Gerichtsstand.

 

21.  Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

ENDE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wiederrufsbelehrung
Datenschutzerklärung
Impressum
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Das Team von TwoHands wünscht Ihnen eine angenehme Saison!